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kultpcgames: Dennoch eine Anmerkung zu "Theorie und Praxis"

Dir ist aber auch klar das kein Schwein jemanden belangen wird, sofern das nicht "gewinnorientiert" betrieben wird oder in verteilender Form (der "Esel" oder ähnliches), weil der angerichtete Schaden für ein Spiel viel zu gering ist. Vermutlich jeder Richter in Deutschland schickt den Kläger mit einem Tritt in den Allerwertesten zu Teufel, da die schon genug zu tun haben.
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MarS666: Höchstens ist es nicht verfolgungswürdig aufgrund von Geringfügigkeit (sofern man den Hack/ den Crack /den Download niemanden sonst zur Verfügung gestellt hat).
Ja, mir ist klar, dass das alles eher theoretischer Natur ist. Aber falls dieser Fall, dass man deswegen belangt wird, eines Tages tatsächlich eintreten sollte, kann man sich eben nicht damit herausreden, dass man ja eine Nutzungslizenz besitzt, die Kopierschutzmaßnahme nicht wirksam sei oder man "moralisch im Recht" sei.

Edit:
Ich hege eher die Vermutung, dass bei diesen Ausreden die meisten Richter in Versuchung geraten, den Beklagten für seine Ungebildetheit extra hart zu bestrafen.
Post edited 3 hours ago by MarS666