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Es hatte sich angekündigt, jetzt ist es amtlich.

- "Mortal Kombat (1)" ist vom Index und die aufgehobene Beschlagnahmung auch gelistet

- "Mortal Kombat 2" ist vom Index, die Beschlagnahmung sollte auch weg sein, Details fehlen noch, dürfte nachgeliefert werden

- "Mortal Kombat 3" ist NOCH indiziert, die Beschlagnahmung ist aber schon aufgehoben, die Listenstreichung sollte bereits in der Mache sein

- "The Chaos Engine" ist vom Index, kann GOG SOFORT freischalten

- "Rise of the Triad - Shareware" ist vom Index, mal schauen, wann die Vollversion folgt

Wegen MK1+2 und "Chaos Engine" könntet Ihr GOG schonmal anschreiben... :)
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Anime-BlackWolf: - "Rise of the Triad - Shareware" ist vom Index, mal schauen, wann die Vollversion folgt
Die erfolgte Listenstreichung der Shareware-Version erging anscheinend von Amts wegen aufgrund des Zeitablaufs nach 25 Jahren gemäß § 18 Abs. 7 S. 2 JuSchG, denn die Indizierung war mit Bundesanzeiger Nr. 64 vom 31.03.1995 laut Angabe im Behördenmagazin BPjM-Aktuell erfolgt, also vor (im amtlichen Sinne) genau 25 Jahren. Daher stand die automatische Streichung oder Folgeindizierung aufgrund des erwähnten Paragraphens im Raum.

Neben der einzelnen Shareware-Fassung wurde die Kollektion White Wolf Software: Series IV gestrichen, die offenbar RotT ebenso als Shareware enthält. Diese Indizierung war mit BAnz. Nr. 119 vom 29.06.1996 erfolgt. Diese Listenstreichung ist laut Schnittberichte offenbar gemäß §18 Abs. 7 S. 1 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuSchG erfolgt, d.h. nicht wegen Zeitablaufs (der auch ja noch nicht anstand), sondern wohl da der BPjM bekannt wurde, dass die Voraussetzungen für eine Indizierung nicht mehr gegeben waren: Offensichtlich ist mit der automatischen Listenstreichung der Shareware-Version das 'Kartenhaus' zusammengebrochen.

Fraglich nun, warum die Vollversion offenbar noch indiziert ist. In der BPjM-Aktuell ist deren Indizierung gelistet mit Verweis auf BAnz. Nr. 101 vom 31.05.1995. Offenbar müssen wir uns also noch 2 Monate gedulden, bis der Fall von Amts wegen 'verhandelt' wird bzw. voraussichtlich die Streichung erfolgt. Unterstellte man der Behörde eine gewisse Nachforschungspflicht aufgrund von § 18 Abs. 7 S. 1 JuSchG im Lichte der unnötigen Grundrechtseinschränkungen (Kunst-, Berufsfreiheit etc.) eines tatsächlich nicht mehr indizierungsfähigen, "jugendgefährdenden" Werks, wäre eine eine zeitnahe Klärung auch wünschenswert.

Zudem ist davon unabhängig fraglich, ob die Indizierung der Vollversion nicht doch aufgrund des Sinnkonzepts "im Wesentlichen inhaltsgleich" zu der bereits zuvor indizierten Shareware-Version erfolgt war, d. h. sich damals gar nicht näher mit dem Werk beschäftigt wurde, wie auch wohl bei der White Wolf Software: Series IV, sondern nur eine hinreichende Inhaltsgleichheit und damit zu übertragende 'Gefährdung' postuliert wurde. Träfe das zu, wäre die Indizierung mE auch jetzt schon hinfällig.

Ähnliches gilt übrigens mE für Extreme Rise of the Triad, indiziert mit BAnz. Nr. 82 vom 30.04.1996.
Post edited March 29, 2020 by Dandom
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Ja, die Gedankengänge hatte ich auch. "Dark War" wird nächsten Monat vermutlich auch fallen, ist ja nicht mehr ewig hin. Ich habe die Hoffnung, dass bei "Extreme" noch eine Email an die BPjM ergeht, das Ding auch gleich zusammen mit dem Hauptspiel runter zu kicken. Bei "Spear of Destiny" ist es ja genauso gelaufen, von daher ist die Hoffnung berechtigt.
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Anime-BlackWolf: Wegen MK1+2 und "Chaos Engine" könntet Ihr GOG schonmal anschreiben... :)
Chaos Engine sagt mir nun so gar nichts, aber wenn es im Bundesanzeiger steht, werde ich da mal einen Link weiterleiten. Kann ich auch für MK1+MK2 machen, wird aber wenig bringen, da GOG nur ein 1-3er bundle anbietet. Der dritte Teil müsset also schon auch noch vom Index.

Edit: Habe die Information weitergegeben.
Post edited March 30, 2020 by MarkoH01
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Bei Teil 3 ist Warner dran, die Beschlagnahmung haben sie schon aufgehoben. Die Indizierung WIRD fallen, bleibt die Frage in welchem der kommenden Monate...
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Darf ich fragen, woher diese Informationen stammen?

Weil in den Bekanntmachungen vom Bundesanzeiger sehe bei Mortal Kombat 1 und 2 nur die Listenstreichungen aber nicht die Aufhebungen der Beschlagnahmungen und über Mortal Kombat 3 finde ich gar nichts.
Des Weiteren steht bei Mortal Kombat "PC-Spiel, US-Version" und bei Mortal Kombat II "Sega Mega Drive + SNES.
Gildet diese Listenstreichung jetzt bei MK 1 nur für die US PC Version und bei MK II nur für die Sega Mega Drive Version und die SNES Version oder für alle Versionen?
Und warum finde ich da nichts von Mortal Kombat 3, wenn da ja im Januar die Beschlagnahmung aufgehoben worden ist?
Oder werden da nur die Listenstreichungen bekannt gegeben?

Irgendwie verwirrt mich das Ganze gerade etwas.
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Polaris8Nicola7: Darf ich fragen, woher diese Informationen stammen?

Weil in den Bekanntmachungen vom Bundesanzeiger sehe bei Mortal Kombat 1 und 2 nur die Listenstreichungen aber nicht die Aufhebungen der Beschlagnahmungen und über Mortal Kombat 3 finde ich gar nichts.
Des Weiteren steht bei Mortal Kombat "PC-Spiel, US-Version" und bei Mortal Kombat II "Sega Mega Drive + SNES.
Gildet diese Listenstreichung jetzt bei MK 1 nur für die US PC Version und bei MK II nur für die Sega Mega Drive Version und die SNES Version oder für alle Versionen?
Und warum finde ich da nichts von Mortal Kombat 3, wenn da ja im Januar die Beschlagnahmung aufgehoben worden ist?
Oder werden da nur die Listenstreichungen bekannt gegeben?

Irgendwie verwirrt mich das Ganze gerade etwas.
Ich kann hier nur vermuten. Wegen Inhaltsgleichheit dürfte das für alle Versionen gelten. Was die Aufhebung der BEschlagnahme angeht, geht man wohl davon aus, da das Spiel sonst nicht von der Liste geflogen wäre. Jedenfalls liest sich das auf Schnittberichte so.
https://www.schnittberichte.com/news.php?ID=15807
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Polaris8Nicola7: Darf ich fragen, woher diese Informationen stammen?

Weil in den Bekanntmachungen vom Bundesanzeiger sehe bei Mortal Kombat 1 und 2 nur die Listenstreichungen aber nicht die Aufhebungen der Beschlagnahmungen und über Mortal Kombat 3 finde ich gar nichts.
Des Weiteren steht bei Mortal Kombat "PC-Spiel, US-Version" und bei Mortal Kombat II "Sega Mega Drive + SNES.
Gildet diese Listenstreichung jetzt bei MK 1 nur für die US PC Version und bei MK II nur für die Sega Mega Drive Version und die SNES Version oder für alle Versionen?
Und warum finde ich da nichts von Mortal Kombat 3, wenn da ja im Januar die Beschlagnahmung aufgehoben worden ist?
Oder werden da nur die Listenstreichungen bekannt gegeben?

Irgendwie verwirrt mich das Ganze gerade etwas.
Bei den Beschlagnahme- oder Einziehungsbeschlüssen ist es so, dass die BPjM diese nur nebenbei verwaltet; dies ist nicht ihr Auftrag nach dem Jugendschutzgesetz oder dessen Durchführungsverordnung. Es gibt offenbar kein zentrales, staatliches (offen zugängliches) Register aller Gerichtsentscheidungen bzw. besteht keine Pflicht der Gerichte, vor allem der eher 'obskureren' Amtsgerichte, ihre Entscheidungen weitreichend bekannt zu machen. Das führt schon mal dazu, dass offenbar selbst der BPjM eine Entscheidung durch die Lappen geht, wenn sie die offensichtlich erst mit großem Zeitabstand berücksichtigt (Beispiel findet sich, denke ich, sogar bei "Mein Kampf").

Nun führt die BPjM in dem von ihr herausgegebenen Magazin aber auch relevante Beschlagnahme/Einziehungslisten und verkündet in ihrem Magazin BPjM-Aktuell redaktionelle Änderungen daran; im strikt nach Gesetz geführten Bundesanzeiger, wie hier erwähnt wird, finden diese Aktualisierungen mangels tatsächlicher Relevanz allerdings keine Erwähnung, außer wenn sie die Motivation für eine Listenänderung sind.

D.h., dass im Falle von MK2 die Aufhebungen der Beschlagnahmen vermutlich schlicht nicht verkündet wurden, da es übersehen/vergessen wurde bzw. es der BPjM prinzipiell egal sein könnte, da es nicht deren tatsächliche, gesetzliche Aufgabe ist. Im Endeffekt ist es auch relativ uninteressant, da die Beschlüsse nach ganz herrschende Meinung wohl schon verjährt sind, aber (nur) für die BPjM dennoch eine gewissen Rechtskraft entfaltet haben (§ 18 Abs. 5 JuSchG). Beschlagnahmen haben ebenso keine "universelle", gesetzliche Verbotswirkung, anders als teils vereinfacht angenommen, sondern sind vor allem (nur) für die Listenführung der Behörde interessant. Im Endeffekt kann nämlich jedes Gericht vorhergehende Beschlagnahmen auch gänzlich ignorieren, wenn es um eine potentielle Verurteilung nach § 131 StGB geht.

Bei MK3 wurde, wie öfters, schon mal auf eine Aufhebung hingewiesen, wobei hier wichtig zu klären wäre, ob die Aufhebung inhaltlicher (Tatbestand der Gewaltdarstellung nach § 131 StGB verneint) oder nur formeller/technischer Natur war.
Post edited April 05, 2020 by Dandom
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Ok vielen Dank für ausführlichen Informationen.
Dann weis ich jetzt Bescheid.
Post edited April 05, 2020 by Polaris8Nicola7
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Polaris8Nicola7: ....ebenfalls noch indiziert ist, sofort im deutschen Store freischaltet?!?
Weil ihnen das vermutlich nicht aufgefallen ist und du solltest den Beitrag besser abändern, damit sich das nicht ändert ;)
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Quarantine ist ebenfalls vom Index geflogen.
Schade das GOG das nicht im Programm hat; das hat mir damals gut gefallen.
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Anime-BlackWolf: Bei Teil 3 ist Warner dran, die Beschlagnahmung haben sie schon aufgehoben. Die Indizierung WIRD fallen, bleibt die Frage in welchem der kommenden Monate...
Also bei dem Tempo und der aktuellen Situation (Corona Krise) wird das noch mindestens zwei Monate dauern, wenn nicht noch länger (meiner Meinung nach).
Post edited April 21, 2020 by Polaris8Nicola7
SEHR lauer Monat bei der BPjM, die haben wohl neben der Corona-Krise noch daran zu knabbern, dass sie immer noch keine neue Vorsitzende haben... Die Listenstreichungen sind SEHR überschaubar, fast alles aus den Vormonaten fehlt noch, obwohl es schon nebenbei kommuniziert wurde ("Maniac Remake", "Night of the Living Dead Remake")...

Aber "Rise of the Triad - Dark War" ist jetzt definitiv als Vollversion vom Index, Ihr könnt GOG also wieder anschreiben und das Spiel freischalten lassen. Besser als nichts.

EDIT: "Extreme Rise of the Triad" wird leider bis nächstes Jahr auf der Liste verweilen, im Gegensatz zu "Spear of Destiny" hat der Aufruf zur automatischen Streichung wegen Inhaltsgleichheit zu "Rise ot the Triad" leider NICHT gefruchtet. Die scheinen da leider ihre Vorgehensweise radikal geändert zu haben. Ob das irgendwo Ärger gegeben hat?
Post edited May 28, 2020 by Anime-BlackWolf
Das The Chaos Engine auf dem Index stand höre ich nach 25 Jahren zum ersten Mal :D
Ich konnte das Spiel damals ganz normal im Laden kaufen.
Eigentlich unglaublich. Es hatte nie ansatzweise Gewaltdarstellungen wie Cannon Fodder oder eben Mortal Kombat. Es ist wohl allein wegen des Spielinhalts auf dem Index gelandet.
Es ist ja auch relativ spät erst indiziert worden. Das war damals echt Glück, dass die BNPjM nicht jedes Spiel überhaupt vorgelegt bekommen hat.

Wenn die z. B. "Cannon Fodder 2" bekommen hätten, wäre es weg gewesen, so hat es nur Teil 1 erwischt.

"Super Double Dragon" haben sie abgeschossen, das ähnlich brutale "Double Dragon" oder die beiden Nachfolger aber zum Glück nicht.

Je nach Zusammensetzung des Prüfgremiums wäre auch Kram wie "Gauntlet" indexwürdig gewesen, da reines Töten das einzige Spielprinzip war. Zum Glück sind diese Zeiten größtenteils vorbei.